AGB
Gastfreundschaft, Vertrauen und persönliche Betreuung gehören zum Grundauftrag der Hotellerie. Der Gast erwartet nicht nur eine dem Preis entsprechende Gegenleistung, sondern darüber hinaus ein Mehr an Höflichkeit, Service und Atmosphäre. Die Hotellerie war und ist stets bemüht, diesem Verlangen nach zusätzlicher, meist immaterieller Leistung zu entsprechen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag:
Firma Marco Rothfeld, Sommerloft Ferienwohnungen Norderney & Rerik
Sommerloft Rerik, Strandstraße 5a, 18230 Rerik
Sommerloft Norderney, Winterstraße 8, Südhoffstraße 3, Karlstraße 3, 26548 Norderney
Das Beherbergungsunternehmen wird im Folgenden auch Hotel/Hotelier genannt.
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweiße Überlassung von Appartements zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betriebes.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, wie z.B. als Ort für Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen oder die kommerzielle oder werbliche Nutzung von Bildmaterial, welches in den Sommerloftlocations entstand, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden/Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
Gastaufnahmebedingungen
1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Objekt bestellt und zugesagt wurde. Dies erfolgt seitens des Vermieters durch die schriftliche Buchungsbestätigung in Form einer E-Mail. Dies geschieht nach Erhalt des vom Gast unterzeichneten Buchungsformulars.
2. Der Gast ist verpflichtet, die vertragliche Leistung anzunehmen und das vereinbarte Entgelt für die Zimmerüberlassung sowie die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen.
3. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung eines Zimmers, dem Gast eine gleichwertige Unterkunft zu vermitteln oder dem Gast Schadenersatz, in Höhe des vereinbarten Zimmerpreises, zu leisten.
5. Die angemieteten Zimmer sind am Anreisetag ab frühestens 16:00 Uhr bezugsfertig. Der Check-Out erfolgt am Abreisetag bis 10:00 Uhr. Bei einer späteren Abreise bitten wir unsere Gäste dies mit dem Verwalter abzusprechen. Bei einer Anreise nach 20.00 Uhr oder vor 08:00 Uhr
berechnen wir 30,- € extra.
6. Der Gast ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich und unaufgefordert darüber in Kenntnis zu setzen, wenn der von ihm angestrebte Zweck des Aufenthaltes – sei es auf Grund seines politischen, religiösen oder sonstigen Charakters – dazu geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Vermieters zu beeinträchtigen.
7. Hat der Gast keine Leistung erhalten und besteht ein Grund zur Reklamation, hat er diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bei verzögerter Anzeige verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderung.
8. Die Gartenmöbel stehen i.d.R. frühestens ab Anfang April bis spätestens Ende Oktober zur Verfügung. Bei schlechtem Wetter behalten wir uns vor die Möbel bereits früher von dem Balkon/der Terrasse zu entfernen oder später aufzustellen.
9. Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen, als den vereinbarten Zweck sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
10. Der Gast hat sich als Gast zu verhalten und auf Nachbarn und andere Feriengäste im Haus Rücksicht zu nehmen. Details dazu regelt unsere Hausordnung, die auf sommerloft.de und sommerloft-rerik.de zu finden ist. Wir die Hausordnung nicht eingehalten, hat der Vermieter das Recht, dem Gast fristlos zu kündigen und Hausverbot zu erteilen.
Stornobedingungen
1. Der Vermieter kann einen aus dem Rücktritt entstandenen Schaden pauschalieren. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder der dem Vermieter entstandene Schaden niedriger ist, als die geforderte Summe.
2. Der Gast kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.
3. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten bzw. betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen und zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,- Euro netto (71,40,- EUR brutto).
4. Die Einsparungen betragen bei der Übernachtung in unseren Ferienwohnungen und Ferienhäusern 10 % des Übernachtungspreises. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bzw. Schadens wegen Nichterfüllung bleibt dem Vermieter ausdrücklich
vorbehalten.
5. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Vermieter neben dem Abzug ersparter Aufwendungen etwaige Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen.
6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Gast empfohlen. Beachten Sie bitte, dass erhaltene Zahlungen i.d.R. erst nach Ablauf des Buchungszeitraums rückerstattet werden.
7. Der Rücktritt des Gastes von diesem Vertrag bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, hat der Gast das vereinbarte Beherbergungsentgeld auch dann zu zahlen, wenn er die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht,
wenn der Vermieter es schuldhaft unterlassen hat, eine Zustimmung zu erteilen. Der Vermieter kann die Zustimmung nur unter Rücksichtnahme auf die Interessen des Gastes verweigern.
Buchungsänderung
Bestätigte Buchungen können nur mit Zustimmung des Hotels geändert werden. Bei Verminderung von Zimmer- oder Übernachtungszahlen ist das Hotel berechtigt für die verbliebenen Zimmer Preisänderungen durchzuführen oder vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten.
Vertragsabschluß, -Partner, -Haftung
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Hotels der entsprechenden Buchung/Reservierung zustande. Die Buchungsbestätigung kann per E-Mail, Fax, oder Post erfolgen. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
Haftung des Hotels
Die Vertragspartner des Hotels, der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Bei Bezug der Wohnung ist der Gast verpflichtet, alle Einrichtungsgegenstände, Möbel, technischen Geräte, usw. auf Funktion und Beschädigungen zu prüfen und diese sofort (bis 4h nach Anreise) bei der Verwaltung anzuzeigen. Das Hotel haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmangel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.000,- EURO sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 150,- EURO. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder an einem anderen Ort zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehendem Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu 15.000,- EURO je Fahrzeug einschl. Zubehör. Der Schaden muss spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel angezeigt werden.
Der Gast benutzt Sportbereiche sowie sämtliche Freizeiteinrichtungen und -anlagen auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Hotel nicht. Durch das Hotel vermittelte Fremdleistungen sind nicht durch das Hotel versichert. Dies gilt insbesondere für das kostenfrei zur Verfügung gestellte WLAN. Da der Hotelier dabei auf die Leistung Dritter angewiesen ist, haftet der Hotelier nicht für den Ausfall des zur Verfügung gestellten Internets, noch für eine ungenügende Qualität oder einen unzureichendem Empfang im Haus oder in der Wohnung.
Zahlung, Zahlungsmittel und Zahlungsverzug
1. Bei Vertragsabschluss sind 30% des Gesamtbetrages als Anzahlung per Überweisung innerhalb von 7 Tagen an den Beherbergungsbetrieb zu zahlen. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Anreise zu überweisen. Im Ausnahmefall kann auch direkt bei Anreise vor Schlüsselübergabe in bar vor Ort gezahlt werden. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. 30 Tage und weniger vor dem vereinbarten Ankunftstermin, ist der Gesamtbetrag sofort mit Übergabe der Buchungsbestätigung zu zahlen.
2. Es werden ausschließlich Überweisungen akzeptiert. Rechnungsbeträge sind bei Anreise nicht kreditierbar und direkt zu begleichen. Gastrechnungen sind sofort netto Kasse zu zahlen. Das Hotel ist grundsätzlich berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Grund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zu zahlen. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 20,- EURO (bzw. der gleiche Betrag in Landeswährung) verlangt werden.
3. Sollte der Gast in Zahlungsverzug geraten, so gilt für den Hotelier das Pfandrecht.
4. Bei einem Schlüsselverlust (auch elektrische Schlüssel und Türöffner) haftet der Gast/Mieter selbst und kommt für die Kosten von Lieferung, Einbau und Kauf einer neuen Schließanlage auf. Wir haben in den Häusern Schließanlagen und müssen, um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten die Anlagen bei Verlust eines Schlüssels austauschen. Es entstehen dadurch kosten in Höhe von ca. 950,- €. Geht dem Gast ein Schlüssel verloren, haftet dieser anteilig mit einer Pauschalsumme von 800,- € netto für die Neubeschaffung und den Einbau der neuen Schließanlage.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sowohl im Ostseebad Rerik als auch auf Norderney jeder Zeit zu Bauarbeiten kommen kann. Mögliche Beeinträchtigungen des Urlaubs durch Baulärm bittet der Vermieter zu entschuldigen. Leider kann der Vermieter jedoch keinen Einfluss auf Bauvorhaben nehmen und somit auch keinen Preisnachlass durch damit verbundene Beeinträchtigungen geben. Der Mieter muss selber dafür Sorge tragen, sich über eventuelle Bauvorhaben im Urlaubszeitraum zu informieren.
Bei einemunsachgemäßen Umgang mit der Toilette und der damit verbundenen Hebeanlage in der XI und den Waschmaschinen in der XXXI und XXXII kann es zu einer Störung oder einer Zerstörung der Anlage kommen. Alle Gäste werden darauf hingewiesen, dass nur einfaches Toilettenpapier und menschliches Exkrement in die Toilette gehört. Wenn die Anlage durch z.B. Haare, Feuchtpapier, Tampons, usw. gesört oder zerstört wird, trägt der Gast die Kosten für den Monteur und die Reparatur oder Neubeschaffung.
Für abgebrochene Schlüssel oder gestörte Garagentore haftet ebenfalls der Gast anteilig mit einer Pauschale von 100,- €.
Sollte der Reinigungsdienstleister ohne fahrlässiges oder mutwilliges Dazutun des Hotels seine Arbeit nicht antreten oder die gebuchte Wohnung / das gebuchte Haus nicht bis zur vereinbarten Übergabe ordnungsgemäß reinigen, ist das Hotel bemüht, diese Leistung so schnell wie möglich nachzuholen. Sollte das nicht möglich sein, bekommt der Gast das Geld für die Endreinigung (zwischen 90,- € und 265,- €) zurück und muss die Wohnung selbst bei Einzug reinigen bzw. gereinigt bei Auszug übergeben.
Schlußbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllung und Zahlungsart in Bremen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Bremen. Es gilt Deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.